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Brandbuilding- und Designagentur
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Herr Sascha K. Sandvoss
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Rutenbergstr. 28
27568 Bremerhaven
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f. +49 471 94.81.722
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ALLGEMEINE LEISTUNGSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE LEISTUNGSBEDINGUNGEN
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Allgemeine Leistungsbedingungen Stand April 2021
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden und PROTAGONISTS getroffenen Vereinbarungen über die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen, die Lieferung von Waren und die Überlassung von Nutzungsrechten durch PROTAGONISTS [im Folgenden auch bezeichnet als „Leistung“].
§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Änderungen
[1] Abbildungen, Zeichnungen, sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten von PROTAGONISTS gehören, bleiben im Eigentum von PROTAGONISTS und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihnen ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
[2] Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
[3] Zur Änderung oder Korrektur der beauftragten Leistungen bedarf es einer schriftlichen Mitteilung des Kunden und der Zustimmung von PROTAGONISTS. PROTAGONISTS kann die Ausführung der Änderung oder Korrektur von der Zahlung einer angemessenen zusätzlichen Vergütung abhängig machen.
§ 3 Vergütung und Nebenkosten, Belegexemplare
[1] Vorschläge und Weisungen des Kunden aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen führen nicht zu einer Verringerung der vereinbarten Vergütung. Die Änderung von Entwürfen und Zeichnungen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, sowie sonstige Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert vergütet, ebenso die im Zusammenhang mit den Entwurfs- und Ausführungsarbeiten anfallenden Nebenkosten.
[2] Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von PROTAGONISTS anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Auftrag und bei groben Pflichtverletzungen von PROTAGONISTS zu.
[3] Von vervielfältigten Werken erhält PROTAGONISTS kostenfrei zehn Belegexemplare, die sie im Rahmen ihrer Eigenwerbung dauerhaft verwenden dürfen.
§ 4 Urheber- und Nutzungsrechte
[1] PROTAGONISTS verbleibt das Urheberrecht für die von ihnen auftragsbezogen erstellten Unterlagen, Werke bzw. Leistungen. Vorschläge und Weisungen des Kunden begründen kein Miturheberrecht des Kunden. Soweit der Kunde von PROTAGONISTS Nutzungsrechte erwirbt, weist PROTAGONISTS deshalb darauf hin, dass die von ihnen erbrachten Werke und Leistungen urheberrechtlich geschützt sind. Alle Rechte an den Werken und Leistungen, sowie an sonstigen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlassenen Unterlagen stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich PROTAGONISTS zu. Eine Vervielfältigung oder Verwendung der Leistungen in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne schriftliche Zustimmung von PROTAGONISTS nicht gestattet. Die Werke und Leistungen von PROTAGONISTS sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das UrhG geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird. Ohne Zustimmung von PROTAGONISTS dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnungen nicht geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werks ist unzulässig. Die Werke von PROTAGONISTS dürfen nur in der vereinbarten Nutzungsart, zu dem vereinbarten Zweck und in dem vereinbarten Umfang verwendet werden. Das Recht, die Arbeiten von PROTAGONISTS im vereinbarten Umfang zu verwenden, erwirbt der Kunde mit Zahlung des vereinbarten Honorars. PROTAGONISTS hat das Recht, auf Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.
[2] Wiederholungen oder Mehrfachnutzungen bedürfen der schriftlichen Einwilligung von PROTAGONISTS und sind honorarpflichtig. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, bedarf der Einwilligung von PROTAGONISTS.
§ 5 Verletzung von Schutz- und Urheberrechten
[1] Soweit nicht anders vereinbart, ist PROTAGONISTS verpflichtet, seine Leistung im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten Dritter zu erbringen. PROTAGONISTS prüft die Einträge beim DPMA (Deutschen Patent- und Markenamt) auf eine identische, eingetragene Marke. Ähnlichkeiten, Allegorien, Konjugationen als auch Ergänzungen und Erweiterungen werden nicht geprüft. PROTAGONISTS übernimmt keine Haftung für die rechtliche Unbedenklichkeit der Leistungen im Hinblick auf die Vorschriften des Wettbewerbs- und Markenrechts. Eine Haftung für die Schutzfähigkeit der Leistung von PROTAGONISTS wird ausgeschlossen. Das Risiko der rechtlichen Nutzungsmöglichkeit trägt der Kunde.
[2] Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von PROTAGONISTS erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haftet PROTAGONISTS dem Kunden wie folgt: PROTAGONISTS wird nach seiner Wahl und auf Kosten des Kunden für die betreffende Leistung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder die Leistung nach pflichtgemäßen Ermessen austauschen. Ist dies PROTAGONISTS nicht möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- und Minderungsrechte zu. Diese Pflichten von PROTAGONISTS bestehen nur, soweit der Kunde über die von dem Dritten geltend gemachten Schutzrechte PROTAGONISTS unverzüglich schriftlich informiert, eine Verletzung nicht anerkennt und PROTAGONISTS alle Abwehrmaßnahmen und Verhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Leistung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
[3] Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Ansprüche des Kunden sind auch ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch besondere Vorgaben des Kunden, durch eine von PROTAGONISTS nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung vom Kunden verändert wird.
[4] Im Falle von Schutzrechtsverletzungen bzw. bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten für die in diesem Paragraphen geregelten Ansprüche des Kunden im Übrigen die Bestimmungen des § 9 dieser Vertragsbedingungen entsprechend. Weitergehende oder andere als die in diesem Paragraphen und in § 9 geregelten Ansprüche des Kunden gegen PROTAGONISTS und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
§ 6 Vertragsstrafe
Verstößt der Kunde gegen eine der ihm übernommenen Verpflichtungen, so hat er für jede schuldhafte Zuwiderhandlung- ohne den Einwand eines Fortsetzungszusammenhangs erheben zu können- eine von PROTAGONISTS nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu leisten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.
§ 7 Liefer- und Leistungszeit, Abnahme
[1] Einigen sich die Vertragspartner nach Auftragserteilung auf Änderungen der zu erbringenden Leistung, so verlängern sich vereinbarte Liefertermine oder Fristen angemessen, ohne dass es insoweit einer zusätzlichen Vereinbarung bedarf.
[2] PROTAGONISTS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Kunde in Folge des von PROTAGONISTS zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
[3] PROTAGONISTS haftet dem Kunden bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von PROTAGONISTS zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von PROTAGONISTS zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung von PROTAGONISTS auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
[4] Beruht der von PROTAGONISTS zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet PROTAGONISTS nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Als vertragswesentliche Pflicht gilt hier und auch im Folgenden eine solche Pflicht von PROTAGONISTS, die für das Zustandekommen und die Erfüllung des Vertrages aus Sicht des Kunden eine nicht nur geringe Bedeutung haben und deren Verletzung das Vertragsverhältnis in erheblichem Maße stören [vertragswesentliche Pflicht].
[5] PROTAGONISTS ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
[6] Ist nach der Rechtsnatur des der Leistung zugrunde liegenden Vertrages eine Abnahme erforderlich, so gelten folgende Bestimmungen: Die Leistungen von PROTAGONISTS enden spätestens mit der Mitteilung der Leistungsfertigstellung in schriftlicher oder elektronischer Form an den Kunden. Danach kann PROTAGONISTS schriftlich die Abnahme seiner Leistungen fordern. Die Abnahme erfolgt schriftlich durch Freigabevermerk des Kunden. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von einer Woche nach entsprechender Aufforderung zur Abnahme der Mangelfreiheit der Leistungen begründet widerspricht.
[7] Soweit es sich bei der vereinbarten Leistung um eine Dienstleistung i.S.d. § 611 BGB handelt und die Parteien für das Dienstverhältnis eine Dauer bestimmt haben, wird das Sonderkündigungsrecht gemäß § 627 BGB ausgeschlossen. Die Rechte aus § 626 BGB bleiben jedoch unberührt.
§ 8 Kündigung, Auflösung
[1] Jede Kündigung eines Auftrages bedarf der Schriftform. Teilkündigungen eines Auftrages sind nur zulässig, soweit sie eine abgrenzbare Leistungsphase betreffen.
[2] Hat PROTAGONISTS den Kündigungsgrund zu vertreten, steht ihm für die bis zur Kündigung erbrachten, nachgewiesenen, für den Kunden verwendbaren Leistungen eine Vergütung zu. Schadensersatzansprüche des Kunden werden ausgeschlossen, es sei denn, die Kündigung beruht auf einem vorsätzlichen oder arglistigen Handeln von PROTAGONISTS.
[3] Hat der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten, erhält PROTAGONISTS die vereinbarte Vergütung entsprechend den bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen zzgl. 50% der etwaigen Differenz zwischen obiger Leistungsvergütung und vollständiger Projektsumme. Außerdem kann PROTAGONISTS den Betrag beanspruchen, welchen er an Dritte wegen im Zusammenhang mit dem Auftrag vereinbarter Unteraufträge zu zahlen hat. Entsprechendes gilt für den Fall, dass keine der beiden Vertragsparteien den Kündigungsgrund zu vertreten hat.
[4] Erworbene Stundenkontingente sind nicht kündbar, rückvergütbar oder anderweitig auszahlbar. Hat der Kunde den Wunsch das Stundenkontingent aufzulösen, so wird das bereits in Anspruch genommene Kontingent zu den aktuellen Agenturrates zzgl. einem Aufschlag von 30% in Rechnung gestellt. Eine Auflösung des Stundenkontingents kann nur innerhalb der ersten 30 Tage nach Start des Kontingents erfolgen.
§ 9 Rechte wegen Mängeln und Haftung
[1] PROTAGONISTS schuldet hinsichtlich seiner Leistungen nur den in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Erfolg bzw. die dort vereinbarte Beschaffenheit. Die Mängelansprüche des Kunden richten sich, soweit nachfolgend bzw. bei Erteilung des Auftrages nichts abweichendes vereinbart ist, nach den gesetzlichen Vorschriften.
[2] Das Recht auf Rücktritt des Kunden vom gesamten Auftrag ist ausgeschlossen.
[3] Die Parteien stellen klar, dass Dritte, insbesondere Kunden und Geschäftspartner des Kunden, nicht in den Schutzbereich dieses Vertrages einbezogen sind.
[4] Der Kunde ist verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem er einen solchen Mangel festgestellt hat, PROTAGONISTS schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert, wie dem Kunden möglich, zu beschreiben. Erfolgte eine Mängelrüge zu Unrecht, ist PROTAGONISTS berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Kunden dar, wenn der Käufer kein Kaufmann ist.
[5] PROTAGONISTS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen oder Arglist von PROTAGONISTS, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit PROTAGONISTS bezüglich der Leistung oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Leistung eintreten, haftet PROTAGONISTS allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
[6] PROTAGONISTS haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht betrifft. Das gilt auch, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. PROTAGONISTS haftet aber nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
[7] Eine weitergehende Haftung von PROTAGONISTS ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung von PROTAGONISTS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Datenschutz und Datensicherheit
[1] Der Kunde wird hiermit davon unterrichtet, dass PROTAGONISTS ihre Daten im zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang und auf Grundlage der Datenschutzvorschriften erhebt, speichert, verarbeitet und, sofern notwendig, an Dritte übermittelt.
[2] Der Kunde wird die ihm überlassenen Daten nach dem Stand der Technik sichern.
§ 11 Erfüllungs- und Gerichtsstand bei Kaufleuten
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, sowie sämtliche sich zwischen dem Kunden und PROTAGONISTS ergebenden Streitigkeiten aus dem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag ist der Sitz des jeweiligen Büros von PROTAGONISTS. Dies gilt jedoch nur, wenn der Kunde Kaufmann i.S.d. ist.
§ 12 Schlussbestimmungen, anzuwendendes Recht
[1] Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
[2] Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen Bestimmungen dieses Vertragshändlervertrages soweit wie möglich entspricht.
// geprüft durch ReA Florian Burgsmüller //
INFORMATION ZU DEN RECHTEN DER BETROFFENEN PERSON
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Die „Betroffene Person“ (auch „Betroffener“ genannt), ist die Person deren personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden. Im Folgenden ist die „Betroffene Person“ auch als „Webseitenbesucher“ oder „User“ benannt.
Informationen zu den Rechten der betroffenen Person
Jeder Betroffene kann seine gegenüber dem Verantwortlichen seine Rechte (Rechte der betroffenen Person) geltend machen. Dies kann als Email, per Post oder ein bereitgestelltes Formular erfolgen. Auch telefonische Anfragen sind möglich. Jedoch werden telefonische Anfragen nur angenommen und nicht am Telefon beantwortet.Der Verantwortliche wählt das Medium (Post, Email, sonstige Medien) aus und schickt dem Betroffenen über dieses Medium die Antwort auf seine Anfrage. Die Antworten auf Anfragen zu den Rechten der betroffenen Person erfolgt kostenlos. Bei übermäßiger Ausübung (z.B. starke Häufung) der Rechte der betroffenen Person eine Gebühr erhoben werden. Die Antwort erfolgt innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Die Frist kann in Ausnahmefällen verlängert werden (z.B. hohe Anzahl von Anfragen oder hohe Komplexität der Anfrage). Die Fristverlängerung ist zu begründen. Im Folgenden sind die Rechte der betroffenen Person aufgeführt. Der Übersicht halber haben wir die Rechte der betroffenen Person stichpunktartig notiert. Hinter jeder Aufzählung finden Sie eine ausführliche Erklärung.
AUSKUNFTSRECHT (Bitte öffnen)
Auskunftsrecht – Artikel 15 EU Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO)
Der Betroffene (betroffene Person) hat das Recht von dem Verantwortlichen eine Bestätigung zu verlangen, ob die Daten des Betroffenen durch den Verantwortlichen verarbeitet werden.
Werden Daten des Betroffenen durch den Verantwortlichen verarbeitet, hat der Betroffene ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und die folgenden Informationen:
• Zweck der Datenverarbeitung
• Kategorien personenbezogener Daten, der verarbeitet werden
• Empfänger oder Kategorien von Empfängern; insbesondere Empfänger in Drittländern
• Dauer der Speicherung oder Kriterien, nach denen die Daten gelöscht werden
Information über die Betroffenenrechte (Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht)
• Information über das Beschwerderecht
• Information über die Datenherkunft, sofern die Daten nicht bei dem Betroffenen erhoben wurden
• Informationen zu automatisierten Entscheidungsfindungen bzw. Profiling – sofern diese Anwendung finden
Das Auskunftsrecht darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.
RECHT AUF BERICHTIGUNG (Bitte öffnen)
Recht auf Berichtigung – Artikel 16 EU Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO)
Der Betroffene hat das Recht, die unverzügliche Berichtigung seiner unrichtigen personenbezogenen Daten von dem Verantwortlichen zu verlangen. Ähnliches gilt für unvollständige Daten.
Eventuelle Empfänger der Daten müssen durch den Verantwortlichen hierüber informiert werden (Artikel 19 EU DSGVO).
RECHT AUF LÖSCHUNG (Bitte öffnen)
Recht auf Löschung (“Recht auf Vergessenwerden”) – Artikel 17 EU Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO)
Der Betroffen kann von dem Verantwortlichen die unverzügliche Löschung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern:
• die Daten für den Zweck der Datenverarbeitung nicht mehr erforderlich sind
• der Betroffene seine Einwilligung widerruft und keine anderweitige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung vorliegt
• der Betroffene Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegt und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor
• die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet werden
• eine Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich
• die personenbezogenen Daten in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 erhoben wurden.
Eventuelle Empfänger der Daten müssen durch den Verantwortlichen hierüber informiert werden (Artikel 19 EU DSGVO).
EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG (Bitte öffnen)
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung – Artikel 18 EU Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO)
Der Betroffene hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von dem Verantwortlichen zu verlangen. Die ist beispielsweise möglich wenn:
• die Daten durch den Verantwortlichen gelöscht würden, aber der Betroffene diese für die Geltendmachung, Ausübung oder Abwehr von Rechtsansprüchen benötigt
• der Betroffene Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, aber noch nicht feststeht, ob die berechtigte Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen des Betroffenen überwiegen
Eventuelle Empfänger der Daten müssen durch den Verantwortlichen hierüber informiert werden (Artikel 19 EU DSGVO).
RECHT AUF DATENÜBERTRAGBARKEIT (Bitte öffnen)
Recht auf Datenübertragbarkeit – Artikel 20 EU Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO)
Der Betroffen hat das Recht, die personenbezogenen Daten, die er dem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturiertem, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht (Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a) oder auf einem Vertrag beruht (Art. 6 Abs. 1 lit. b).
WIDERRUF DER EINWILLIGUNG (Bitte öffnen)
Widerruf der Einwilligung – Artikel 7 EU Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO)
Der Betroffene hat jederzeit das Recht, seine Einwilligung zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (bis zum Widerruf) nicht berührt.
WIDERSPRUCHSRECHT (Bitte öffnen)
Widerspruchsrecht – Artikel 21 EU Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO)
Der Betroffen hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen. Dies gilt nicht, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die den Interessen, Rechten und Freiheiten des Betroffenen überwiegen.
BESCHWERDERECHT (Bitte öffnen)
Beschwerderecht – Artikel 77 EU Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO)
Gemäß dem Artikel 77 EU DSGVO haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Sie können sich ebenfalls bei dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten beschweren oder eine Anfrage zur Datenverarbeitung an ihn richten. Eine solche Anfrage bzw. Beschwerde ist in der Regel schnell und unbürokratisch bearbeitet.
Neben verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfen haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Jedes Bundesland hat eine eigene Aufsichtsbehörde. Der Betroffen kann sich an die Aufsichtsbehörde seines Bundeslandes oder an die Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem der Verantwortliche seinen Firmensitz hat, wenden.
Die Aufsichtsbehörde ist in Deutschland meist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit:
- Baden Württemberg: Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden Württemberg (»Webseite)
- Bayern: Bayrisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (»Webseite)
- Berlin: Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (»Webseite)
- Brandenburg: Landesbeauftragter für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (»Webseite)
- Bremen: Landesbeauftragte für Datenschutz (»Webseite)
- Hamburg: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (»Webseite)
- Hessen: Der Hessische Datenschutzbeauftragte (»Webseite)
- Mecklenburg-Vorpommern: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (»Webseite)
- Niedersachsen: Die Landesbeauftragte für Datenschutz NIedersachsen (»Webseite)
- Nordrhein-Westfalen: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (»Webseite)
- Rheinland Pfalz: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (»Webseite)
- Saarland: Unabhängiges Datenschutz Zentrum Saarland (»Webseite)
- Sachsen: Der Sächsische Datenschutzbeauftragte (»Webseite)
- Sachsen-Anhalt: Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt (»Webseite)
- Schleswig Holstein: Unabhängiges Landeszentrum für den Datenschutz (ULD) Schleswig Holstein (»Webseite)
- Thüringen: Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (»Webseite)
Der Betroffene muss sich gegenüber dem Verantwortlichen authentifizieren, damit sichergestellt ist, dass er zur Ausübung der Betroffenenrechte legitimiert ist. Hier finden Sie ein Formular, über welches Sie Ihre Rchte als Betroffener bei uns ausüben können.
FORMULAR ZUR AUSÜBUNG DER RECHTE ALS BETROFFENER (Bitte öffnen)
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